Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Reuss GmbH + Co. KG – Ranstadt

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten ausnahmslos für alle unsere Geschäfte. Davon abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Vertragsabschluss nach unserer Wahl gilt vorstehend Ziffer 1. entsprechend.

3. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangabe sowie die Angaben in unseren Drucksachen sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaftsbeschreibungen, beispielsweise im Rahmen von Vorgesprächen, Prospekten oder Werbungen, stellen ohne unsere ausdrückliche und verbindliche Zusage keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.

4. Änderungen der technischen Daten und Konstruktion, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

§ 3 Preise

1. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bzw. sofern der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist, ab Empfang der Gegenleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.

4. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur ausüben, wenn diese auf demselben Geschäft beruhen.

§ 4 Lieferzeit, Abnahme, Gefahrübergang

1. Liefertermine sind unverbindlich, wenn wir sie nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Der Liefertermin ist eingehalten mit Verlassen des Werkes. Lieferverzögerungen im Falle höhere Gewalt, behördlicher Maßnahmen o.ä., oder unverschuldeter Ereignisse, wie Streik, Aussperrung usw. sowie Lieferverzögerungen unseres eigenen Lieferanten verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

Geraten wir in Lieferverzug so kann uns der Kunde eine jeweils dem Liefergegenstand angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen, sofern uns an dem Lieferverzug nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Zur Auslieferung bereit stehende Ware hat der Kunde abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so sind wir berechtigt, ihm eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Nach Fristablauf werden wir nach unserer Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung des Vertrages ablehnen. Im letztgenannten Fall beträgt unser Schadensersatzanspruch pauschal 15 % vom Auftragswert inkl. Mehrwertsteuer, es sei denn, wir weisen einen höheren Schaden, oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nach.

3. Unsre Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, unabhängig davon, von welchen Ort die Versendung erfolgt und zwar selbst dann, wenn wir ausnahmsweise frachtfrei liefern.

4. Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden versichern wir die zu versendende Ware auf seine Kosten gegen Transportgefahren aller Art.

5. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Andere Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurücknehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Alle von uns gelieferten Ware bleiben bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderung.

2. Solange sich der Kunde uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet, darf er die in unserem Eigentum stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen veräußern. Zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

3. Eine Vereinbarung oder Umbildung von uns gelieferter Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vereinbart, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen vereinbarten Gegenständen zur Zeit der Vereinbarung.

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Gewährleistung

1. Der Kunde verpflichtet, von uns gelieferte Ware unverzüglich d. h. in der Regel spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Dieses gilt auch für den Fall, dass eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Verspätete Mängelrügen führen regelmäßig zum Gewährleistungsausschluss.

2. Für von uns anerkannte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenlose Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Schlagen insgesamt 3 Nachbesserungs -bzw. Nachlieferungstermine fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Preises verlangen. Die Rügeobliegenheit gemäß Ziffer 1 bleibt für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bestehen.

3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich Entgangene Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit Schadensersatzansprüche geltend macht.

4. Wird eine vertragswesentliche Pflicht von uns fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung aus den voraussehbaren Schaden begrenzt.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine der folgenden Ursachen beruht: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, vorschriftswidrige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektromechanische und elektrische Einflüsse, Einwirkung Dritter. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, sofern der Besteller Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt, ohne uns zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, oder unsere schriftliche Genehmigung eingeholt zu haben.

7. Transport- und Verpackungskosten der reklamierten und der nachgebesserten Ware bzw. Ersatzlieferung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Urheberrecht

An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde ist lediglich zu Vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Jede weitergehende Nutzung/Verwertung, insbesonder die Weitergabe an Dritte, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

§ 8 Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Die vorstehenden Regelungen geben die getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Nebenabreden gibt es nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll das wirtschaftlich Gewollte treten. Beide Parteien verpflichten sich, die insoweit erforderlichen Willenserklärung abzugeben.

3. Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Amtsgericht.

4. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

5. Es gilt- soweit zulässig- ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hersteller und Herausgeber:

Reuss GmbH + Co KG, Westring 44, D-63691 Ranstadt, Telefon: 06035 920 473, Fax: 06035 920 474